Wir waren für Sie auf der

 

HAUS | BAU | ENERGIE - Die Messe für Hausbesitzer, Bauherrn, Modernisierer

 

Mehr als 60 Aussteller präsentierten im darmstadtium Informationen und Dienstleistungen rund um Immobilienkauf, Bauen und Modernisieren. Unser Messeangebot stand dabei unter dem Motto

 

"Rechtssicherheit für Ihr Immobiliengeschäft"

 

mit Vorträgen zu den Themen

 

Übertragung von Immobilien - Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod?

und

Was sollte in einem Immobilienkaufvertrag geregelt sein?

 

Diese Vorträge finden Sie im Bereich "INFO" unserer Internetpräsenz.

 

Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen juristischen Themen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser umfangreiches Dienstleistungsangebot finden Sie im Bereich "FACHGEBIETE".

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Der Ausschluss der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder von der Erbfolge für Erbfälle vor dem 29. Mai 2009 bleibt bestehen.
Die Erben eines Arbeitnehmers können nicht dessen Anspruch auf Urlaubsabgeltung geltend machen.
Auch die nachträgliche Ergänzung eines bereits unterschriebenen Testaments muss ihrerseits unterschrieben sein.
Das Finanzgericht Münster hat bestätigt, dass die Einkommensteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.
Auch wenn der Erbe die Beiträge zur Lebensversicherung des Erblassers selbst gezahlt hat, ist die Versicherungsleistung trotzdem erbschaftsteuerpflichtig.
Die EU-Kommission verlangt, dass die Freibeträge des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers und Erben gelten müssen.
Weder eine Rechtsformumwandlung oder Verschmelzung noch ein Anteilstausch verletzen den Gedanken der Behaltensfristregelung und sind damit unschädlich für die Erbschaftsteuervergünstigung.
Bei der Erbschaftsteuer wird der letzte Unterschied zwischen Ehepartner und eingetragenem Lebenspartner beseitigt.
Die Verfassungsbeschwerden von Erblassern will das Bundesverfassungsgericht nicht verhandeln, weil nur die Erben von der Steuer betroffen sind.
Der Verkauf des Betriebsvermögens aufgrund gesetzlicher Vorschriften schützt nicht vor dem Verlust des Steuervorteils für Betriebsvermögen.
 
drms-wnkl 2012-05-26 drtm-bns 2012-05-26