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Entstehen an einer Zaunanlage durch Streusalz hervorgerufene Schäden in Form von Aufblühungen an der Verzinkung der Zaunanlage, so kann der Geschädigte von der Stadt keinen Schadensersatz mit der Begründung verlangen, die Stadt hätte ihrer Winterdienstpflicht lediglich durch Räumen der Straße nachkommen sollen bzw.
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 09.11.2010
Es obliegt der Schadensminderungspflicht des Geschädigten, die Stundensätze einer freien Werkstatt bei der Aufstellung einer fiktiven Schadensberechnung zugrunde zu legen, wenn der Schädiger auf eine güstigere Reparaturmöglichkeit bei einer freien Werkstatt hinweist, die dem Geschädigten mühelos und ohne weiteres zugänglich ist.
Landgericht Mannheim, Urteil vom 22.10.2010
Die Zurechnung eines Unfalls zum Betrieb eines Busses kann auch dann erfolgen, wenn ein entgegenkommender Radfahrer eine schreckhafte Abwehr- oder Ausweichreaktion vornimmt und dabei, ohne den Bus zu berühren, stürzt und sich dabei schwer verletzt.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2010
Die Höhe eines Ausgleichsanspruches für die Annullierung eines Fluges richtet sich nicht allein nach dem Zielort des annullierten Fluges, sondern auch nach dem Zielort des verpassten Anschlussfluges.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.10.2010
Bei der fiktiven Schadensberechnung muss sich der Geschädigte bei kleinen Sachschäden im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht auf die sog.
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 24.09.2010
Wird ein Lastkraftwagen zu Instandsetzungs- und Inspektionszwecken in eine Werkstatt gebracht und verursacht er dort einen Brandschaden an einer Werkstatthalle, der auf einen Fehler in der elektrischen Anlage des Lkw zurückzuführen ist, so besteht keine Einstandspflicht des Halters aus Gefährdungshaftung.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2010
Die geringen Unterschiede von Mobiltelefon und Walkie-Talkie rechtfertigen keine unterschiedliche Behandlung hinsichtlich des Verbots der StVO.
Amtsgericht Sonthofen, Urteil vom 01.09.2010
Wer sich während der Fahrt allzu intensiv mit seinem Navigationsgerät beschäftigt, gefährdet nicht nur die eigene Verkehrssicherheit, sondern auch gleich noch den Versicherungsschutz.
Weil sich zum 1. Juli die Einstufung von Trikes und Quads ändert, gelten auch neue Steuertarife für diese Fahrzeuge.
Die persönliche Haftung von Feuerwehrleuten setzt stets voraus, dass sie bei einem Einsatz nicht in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes handeln.
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 09.08.2010