Demnach ist es zulässig, dem Vater aufgrund von Gewalttätigkeiten gegenüber der Mutter das Sorgerecht für die Kinder zu entziehen und diese trotzdem im Haushalt des Vaters zu belassen.
Seine Ansicht begründet das OLG Köln mit der fortwährenden Gewährleistung der Versorgung der Kinder im väterlichen Haushalt und der Vermeidung des Herausreißens der Kinder aus ihrer vertrauten Umgebung.
Zudem kann eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt die Erziehungsdefizite des Vaters kompensieren.