Zwar ist der Hauseigentümer nicht verpflichtet, das Dach seines Hauses von Schnee zu befreien, insbesondere weil dies mit nicht unerheblichen Gefahren für ihn verbunden ist. Jedoch ist es einem Hauseigentümer ohne Weiteres zumutbar, das Dach mit einer Schutzvorrichtung gegen herabfallenden Schnee zu versehen. Kommt der Hauseigentümer dieser Verpflichtung nicht nach, so stellt dies eine Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht dar, weshalb der Hauseigentümer haftet, wenn Schnee auf ein vorbeifahrendes Auto herabfällt und dieses beschädigt.
Derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder bestehen lässt, hat die Pflicht solche Vorkehrungen zu treffen, die Dritte vor Schädigungen schützen.