Notariat Darmstadt

In unserem Notariat werden sämtliche von Gesetzes wegen dem Notar vorbehaltenen Geschäfte bearbeitet, wie insbesondere:

  • der Kauf bzw. Verkauf oder die Übergabe von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen,
  • die Gründung und der Kauf bzw. Verkauf oder die Umstrukturierung von Unternehmen (vor allem von GmbH, UG oder AG),
  • die Errichtung von Testamenten oder Erbverträgen,
  • der Abschluss von Eheverträgen und
  • die Belastung von Immobilien (z.B. durch Grundschulden oder Dienstbarkeiten).

Daneben erstreckt sich das Tätigkeitsfeld unseres Notariats unter anderem auf die Beurkundung von:

  • Vollmachten, insbesondere Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen,
  • Erbauseinandersetzungen,
  • Erbscheinsanträgen,
  • Erbausschlagungen,
  • Vermögensauseinandersetzungen und
  • Schuldanerkenntnissen.

In unserem Notariat bearbeiten wir sämtliche Rechtsangelegenheiten, die nach dem Gesetz in die Zuständigkeit des Notars als Träger eines öffentlichen Amtes fallen. Da der Notar im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege staatliche Aufgaben wahrnimmt, unterliegen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Notar und den Beteiligten ausschließlich dem öffentlichen Recht, im Gegensatz zu den Rechtsbeziehungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant, die privatrechtlicher Natur sind. Deshalb sind irgendwelche individuellen Vereinbarungen über das Tätigwerden des Notars ausgeschlossen.

Beurkundungen durch den Notar

Hauptaufgabe des Notars ist die Vornahme von Beurkundungen und anschließende Abwicklung der entsprechenden Verträge und Beschlüsse. Der Notar wird dabei überall dort tätig, wo der Gesetzgeber aufgrund der persönlichen und / oder wirtschaftlichen Bedeutung eines Rechtsgeschäfts die Betreuung der Parteien (das sind sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen) durch einen unabhängigen und fachkundigen Sachwalter zur reibungslosen Abwicklung des Geschäfts und zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und Streitverhütung für erforderlich hält.

Notar & Immobilienrecht

Dementsprechend liegen weite Teile des privaten Immobilienrechts in den Händen von Notaren, insbesondere Grundstücks- und Wohnungskaufverträge, Grundstücks- und Wohnungsschenkungs- und Übergabeverträge, Aufteilung von Grundstücken und / oder Häusern in Wohnungseigentum und Bestellung von Grundstücksbelastungen. Zu den Grundstücksbelastungen gehören beispielsweise die Bestellung von Grundschulden oder Hypotheken zur Absicherung eines Bankdarlehens, die Bestellung von Wohnungs- oder Nießbrauchrechten, die Bestellung von Wege-, Überfahrt- und / oder Leitungsrechten sowie die Bestellung von Vorkaufsrechten. Der Notar sorgt dafür, dass all diese Rechte und Belastungen der Immobilie korrekt und an richtiger Rangstelle im Grundbuch eingetragen und bei Erledigung auch wieder gelöscht werden.

Insbesondere im Rahmen von Grundstückskaufverträgen (dazu gehören übrigens auch Kaufverträge über Eigentumswohnungen) spielt auch die Eintragung einer sogenannten Vormerkung eine bedeutsame Rolle. Sie dient der Absicherung des Käufers und verhindert zum Beispiel, dass der Kauf durch Gläubiger des Verkäufers, die in das Kaufobjekt pfänden (beispielsweise in das Grundbuch des Kaufobjekts eine Zwangshypothek eintragen lassen) vereitelt werden kann.

Notartätigkeit im Unternehmensrecht

Eine ganz wichtige Funktion übt der Notar auch in weiten Bereichen des Unternehmensrechts aus. So müssen Firmengründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG) zwingend durch eine notarielle Urkunde vorgenommen werden; bei Unternehmen anderer Rechtsformen, also namentlich Einzelunternehmen, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) müssen zumindest die entsprechenden Anmeldungen dieser Unternehmen zum Handelsregister von einem Notar beglaubigt und sodann in elektronischer Form zum Handelsregister eingereicht werden. Das gleiche gilt für jede spätere Veränderung der Firmenverhältnisse, beispielsweise bei einem Wechsel der Gesellschafter.

Auch Firmenumstrukturierungen gehören größtenteils zwingend zum Aufgabenbereich des Notars, beispielsweise Verschmelzungen, Abspaltungen oder Rechtsformwechsel ebenso wie Einbringungen von Betrieben oder Unternehmen in bestehende oder neuformierte Firmenstrukturen.

Notarielle Beurkundungen im Erbrecht

Ein ganz wichtiger Arbeitsbereich des Notars ist auch das Erbrecht. Hier obliegt dem Notar die Erstellung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Protokollierung von Erbscheinanträgen und Nachlassverzeichnissen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Notars liegt hier meist in der Beratung der Beteiligten und Erstellung rechtssicherer letztwilliger Verfügungen, damit der Wille des Mandanten, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen und wie dieses verteilt werden soll, dann auch tatsächlich so umgesetzt wird und nicht von wem auch immer angefochten werden kann.

Notariat & Familienrecht - Beurkundung von Eheverträgen

Schließlich ist ein maßgeblicher Bereich der notariellen Tätigkeit auch das Familienrecht, und zwar hier insbesondere die Erstellung und Beurkundung von Eheverträgen, aber auch von Scheidungsvereinbarungen und Vermögensauseinandersetzungsverträgen, nachdem eine Ehe gescheitert ist und vermögensmäßig auseinanderdividiert werden muss. Auch hier spielt die vorherige ausführliche Beratung der Parteien eine herausragende Rolle. Zum Bereich des Familienrechts gehört schließlich auch noch die Erstellung und Beurkundung von Adoptionsanträgen, und zwar sowohl für die Minderjährigenadoption als auch für die sogenannte Erwachsenenadoption.

Neben der Erstellung von Entwürfen und anschließender Beurkundung von Verträgen und Gesellschafterbeschlüssen obliegen dem Notar noch einige weitere Aufgaben, wie insbesondere die Vornahme von Unterschriftsbeglaubigungen, die treuhänderische Verwahrung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Wertgegenständen und die Erstellung beglaubigter Abschriften von Urkunden (beispielsweise Zeugnissen).

Eines der wichtigsten beruflichen Merkmale eines Notars ist dessen Unabhängigkeit und Neutralität. Bei Verträgen darf der Notar weder die Interessen der einen noch der anderen Partei vertreten, sondern hat die Bedürfnisse und Absichten beider Parteien durch eine faire und ausgewogene Vertragsgestaltung miteinander in Einklang zu bringen. Genau aus diesem Grunde ist es dem Notar auch strikt verboten, in einer Angelegenheit als Notar tätig zu werden, in welcher er bereits zuvor als Rechtsanwalt für eine der beiden Vertragsparteien, und sei es auch nur beratend, tätig war. Verstößt der Notar gegen diese elementare Pflicht, kann er seine Zulassung ebenso verlieren, wie wenn er hinsichtlich der angefallenen Gebühren irgendwelche Absprachen trifft. Auch dies ist dem Notar streng verboten. Er ist Träger eines öffentlichen Amtes und darf deshalb den Beteiligten nicht durch Gebührennachlässe oder ähnliches entgegen kommen, genauso wenig wie jede andere öffentliche Behörde.

Unser Notar, Dr. Thomas Winkelmann, erledigt alle vorgeschilderten Aufgaben jederzeit gerne für Sie. Er ist in allen diesen Bereichen bereits seit Jahren tätig, hat aus diesem Grunde die notwendige Erfahrung. Gerne können Sie, wann immer Sie wünschen, einen Termin mit Herrn Dr. Winkelmann vereinbaren, wenn Sie eine notarielle Angelegenheit zu regeln haben.

Notar Darmstadt  Ihr Ansprechpatner für das Notariat in Darmstadt ist:

  Notar Dr. Thomas Winkelmann