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in Darmstadt

Arbeitsrecht

Entschädigungszahlungen für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit sind kein Schadensersatz.
BFH, Urteil vom 14.06.2016


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Bei der Berechnung des Abgeltungsanspruchs darf auf den Beginn der jeweiligen Schulferien abgestellt werden.
OVG Lüneburg, Urteil vom 26.09.2016


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Die Mindestlohnkommission hat sich nach aktuellen Berichten auf eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 um 0,34 Euro pro Stunde geeinigt.


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Liegt der vertraglich vereinbarte Grundlohn unter dem Mindestlohn, sind Zuschläge in der Regel auf Basis dieses Grundlohns zu berechnen. Eine Ausnahme gilt nur bei Nachtarbeitszuschlägen.


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Bei entsprechender vertraglicher Gestaltung und anteiliger monatlicher Auszahlung sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld Teil der normalen Entlohnung und damit auf den Mindestlohn anrechenbar.


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Eine auf einem neuen Tarifvertrag beruhende betriebsbedingte Änderungskündigung ist unwirksam, wenn sie zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem dieser Tarifvertrag noch nicht formwirksam zustande gekommen ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.03.2016


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Die Entscheidung über die eigene Befangenheit kann zum Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters führen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2016


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Der Weiterbeschäftigungsanspruch aus § 33 Abs.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2016


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Tut er dies nicht, hat er keinen Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarif TV_Soz-Sich.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2016


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