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in Darmstadt

Arbeitsrecht

Ein Vergütungsanspruch kann für ein rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis nicht geltend gemacht werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.08.2015


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Lehrer mit deutscher Lehrbefähigung und solche mit ausländischer Lehrbefähigung sind nach derselben Entgeltgruppe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder zu vergüten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.06.2015


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Eine Kündigung ist auch in einem Kleinbetrieb unwirksam, wenn sie altersdiskriminierend ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2015


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Ein öffentlicher Arbeitgeber muss einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen, es sein denn, dass der Bewerber offensichtlich für die zu besetzende Stelle nicht geeignet ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.08.2013


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Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen Schlechtleistung beurteilt sich nicht anhand eines objektiven Maßstabes sondern nach der persönlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.04.2015


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Seit dem 1. August 2015 gelten zwei Erleichterungen bei der Aufzeichnungspflicht für die Arbeitszeit beim Mindestlohn.


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Ein Arbeitnehmer kann auf seinen Urlaubsabgeltungsanspruch wirksam verzichten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.05.2013


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Verpflichtet ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zum Tragen einer auffälligen Dienstkleidung innerhalb des Betriebes, so handelt es sich bei den Zeiten, die die Arbeitnehmer für An- und Ablegen der Dienstkleidung aufwenden, um vergütungspflichtige Arbeitszeit.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.11.2013


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Will ein Leiharbeitnehmer Differenzlohnansprüche wegen der Verletzung von Equal-Pay Vorschriften einklagen, so muss er das Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammarbeitnehmer nebst Berechnung der Differenzvergütung und des Gesamtvergleichs darlegen und beweisen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.10.2013


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Auszubildende sind als Arbeitnehmer anzusehen, wenn sie in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert sind und mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen haben.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.11.2013


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